Hauptuntersuchung


Die Durchführung der technischen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (umgangssprachlich auch "TÜV" genannt) ist alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug den Standards der Verkehrssicherheit entspricht. Neben der Hauptuntersuchung wird auch eine Abgasuntersuchung durchgeführt, um zu gewährleisten, dass ihr Auto die entsprechende Abgasnorm einhält. Durchgeführt wird die Hauptuntersuchung durch amtlich anerkannte Prüfingenieure bei uns Vorort.

 

 

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